Digitale Barrierefreiheit

Wie inklusiv sind Ihre Kanäle?

Im Internet werden Menschen mit Behinderung oftmals ausgegrenzt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Website, Social Media & Co. digital barrierefrei machen.

Online unterwegs ohne Hindernisse?

Aufzüge an U-Bahn-Haltestellen, extra große Parkplätze bei Supermärkten oder Braille-Schrift in Museen: Im Alltag wird zunehmend darauf geachtet, dass auch Menschen mit Behinderung leichter zurechtkommen. In der digitalen Welt sieht das leider oftmals anders aus! Die Nutzung des Internets ist für diese Gruppe Menschen mit vielen Hürden verbunden und an ihre Bedürfnisse wird zu wenig gedacht.  

People Icon
13
Millionen Menschen in Deutschland
leben mit irgendeiner Form einer Beeinträchtigung.
Link Icon
60
Prozent der untersuchten Links
sind fehlerhaft und führen Nutzer:innen nicht zum Ziel.
Webseite Icon
9
von 10 Websites
haben einen zu schwachen Kontrast zwischen Text und Hintergrund.
Buch Icon
6
Millionen Menschen
in Deutschland können nicht oder unzureichend lesen und schreiben.

Wen betrifft Digitale Barrierefreiheit?

Die Gruppe der Menschen mit Einschränkungen ist gar nicht so klein! In Deutschland leben rund 20 Millionen Senior:innen. Viele davon haben altersbedingt eine geringere Sehkraft und sind mit dem Internet allgemein nicht so vertraut wie Digital Natives.  

Über 7 Millionen Menschen in Deutschland gelten als schwerbehindert. Sie haben einen Behinderungsgrad von mindestens 50. Hinzukommen Menschen, deren Behinderungsgrad unter 50 liegt. Wir sprechen also nicht einer Randgruppe, sondern statistisch gesehen von mindestens jedem 10. Bundesbürger.  

Dabei bietet die zunehmende Digitalisierung neue Möglichkeiten für die Barrierefreiheit. Mit Screenreadern können sehbehinderte Menschen Websites erfassen und Videos werden mit Untertiteln ebenfalls barrierefrei.  

Staatliche Vorgaben zu digitaler Barrierefreiheit

Mittlerweile nimmt auch der Staat die Digitalisierung von Barrierefreiheit sehr wichtig. Im Sommer 2021 wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschlossen. Was heißt das konkret?  

Bisher müssen nur Behörden oder staatlich finanzierte Websitebetreiber ihre Websites barrierefrei zur Verfügung stellen. Das soll sich ab dem 28. Juni 2025 ändern! Dann müssen auch Online-Shops und E-Books barrierefrei sein. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen finden Sie in unserem Blogbeitrag „WCAG vs. BITV - Was sind die Anforderungen?“.  


5 Gründe für eine barrierefreie Website

  • mehr Kunden erreichen
  • Vorbildfunktion
  • digitale Teilhabe fördern
  • Kunden zufriedenstellen
  • gesetzliche Vorgaben einhalten

Wie bereits erwähnt, sind 13 Millionen Menschen in Deutschland körperlich oder geistig beeinträchtigt - keinesfalls eine Randgruppe! Indem Sie Ihr digitales Angebot auch dieser Gruppe zugänglich machen, erreichen Sie schlussendlich mehr Kunden und machen es möglich, dass sie im digitalen Alltag zurechtkommen. 

Mit angepassten Inhalten machen Sie nicht nur die neue Kundengruppe zufrieden sondern erfüllen auch gesetzliche Vorgaben, die immer strenger und konkreter werden. 

Wir informieren Sie umfassend

Wir haben Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Informationen rund um Digitale Barrierefreiheit zusammengestellt. Es gibt nämlich nicht nur die eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen. Sehbehinderte Menschen haben andere Bedürfnisse als Taubstumme. Wir zeigen Ihnen, welche verschiedenen Gruppen es gibt. Außerdem bieten wir Ihnen weitere Informationen zu den Themen barrierefreie Gestaltung und Barrierefreiheit auf Social Media an. 

Wenn Sie sich lieber kompakt über das Thema informieren möchten, empfehlen wir Ihnen unser Webinar zum Thema Digitale Barrierefreiheit. Dort gibt unsere Experten-Gruppe einen groben Einblick in die verschiedenen Bereiche. 

Das sind unsere Expert:innen zum Thema Barrierefreiheit

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Sebastian Bosch
Geschäftsführer

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